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   BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96   

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BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96 (https://dejure.org/1996,1236)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1996 - X ARZ 778/96 (https://dejure.org/1996,1236)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1996 - X ARZ 778/96 (https://dejure.org/1996,1236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Konkursverfahren - Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Nr. 6; ZPO § 281 Abs. 2 S. 5 (= § 276 a. F.); KO § 105 Abs. 2
    Bindender Verweisungsbeschluß ohne rechtliches Gehör des Schuldners

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Konkurseröffnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3013
  • NJW-RR 1996, 1454 (Ls.)
  • ZIP 1996, 1516
  • MDR 1997, 91
  • NJ 1996, 590
  • VersR 1997, 507
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1993 - X ARZ 410/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96
    § 36 Nr. 6 ZPO ist auch auf das Verfahren nach der Konkursordnung und nach der Gesamtvollstreckungsordnung (im folgenden: GesO) anzuwenden (Senat, Beschl. v. 30.06.1992 - X ARZ 371/92, DtZ 1992, 330; Beschl. v. 20.03.1996 - X ARZ 90/96, DtZ 1996, 210; Beschl. v. 06.07.1993 - X ARZ 410/93).

    Dies macht eine Anhörung des Schuldners bereits vor der Entscheidung des angegangenen Gerichts über seine Unzuständigkeit jedenfalls insoweit entbehrlich, als eine Beteiligung des Schuldners nicht deshalb geboten ist, weil mit dessen Unterrichtung keine Gefahren für die Vollstreckung verbunden sein können (vgl. Sen.Beschl. v. 06.07.1993 - X ARZ 410/93, Umdr. S. 4 f.; vgl. weiter die Regelung in § 834 ZPO).

  • BGH, 20.03.1996 - X ARZ 90/96

    Zuständigkeit des Gesamtvollstreckungsgerichts in den neuen Bundesländern;

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96
    § 36 Nr. 6 ZPO ist auch auf das Verfahren nach der Konkursordnung und nach der Gesamtvollstreckungsordnung (im folgenden: GesO) anzuwenden (Senat, Beschl. v. 30.06.1992 - X ARZ 371/92, DtZ 1992, 330; Beschl. v. 20.03.1996 - X ARZ 90/96, DtZ 1996, 210; Beschl. v. 06.07.1993 - X ARZ 410/93).
  • BGH, 30.06.1992 - X ARZ 371/92

    Örtliche Zuständigkeit für Verfahren nach Gesamtvollstreckungsordnung

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96
    § 36 Nr. 6 ZPO ist auch auf das Verfahren nach der Konkursordnung und nach der Gesamtvollstreckungsordnung (im folgenden: GesO) anzuwenden (Senat, Beschl. v. 30.06.1992 - X ARZ 371/92, DtZ 1992, 330; Beschl. v. 20.03.1996 - X ARZ 90/96, DtZ 1996, 210; Beschl. v. 06.07.1993 - X ARZ 410/93).
  • BayObLG, 10.06.2002 - 1Z AR 70/02

    Rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung bei unvollständigem Zuständigkeitsstreit

    b) Dies kann aber dahinstehen, denn die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist jedenfalls deswegen nicht möglich, weil sie voraussetzt, dass sich das Gericht, das nach Meinung des vorlegenden Gerichts tatsächlich zuständig ist, rechtskräftig für unzuständig erklärt hat (vgl. BGHZ 71, 69/74 f.; NJW 1996, 3013; BayObLG NJW-RR 2000, 67; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 27).

    Eine Gerichtsstandsbestimmung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1996, 3013/3014).

  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 42/20

    Unwirksamkeit der Verweisung eines Insolvenzantragsverfahrens wegen Willkür

    Ist aber der Beschluss betreffend die Leugnung der eigenen Zuständigkeit, wie hier, einer Partei nicht mitgeteilt worden, obwohl kein Ausnahmefall gegeben ist, in dem eine Mitteilung entbehrlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1996, X ARZ 778/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 4]), liegt noch keine "rechtskräftige" Entscheidung im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO vor (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 1995, XII ARZ 2/95, NJW-RR 1995, 641 [juris Rn. 11]; BayObLG, Beschluss vom 26. März 2020, 1 AR 13/20, juris Rn. 11; Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 35 und Feskorn in Zöller, ZPO, § 329 Rn. 22).
  • OLG Zweibrücken, 16.04.2008 - 2 AR 13/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Denn die unterbliebene Anhörung ist im Verweisungsverfahren unschädlich, wenn der Beklagte auch vor der begehrten Sachentscheidung nicht gehört werden muss (vgl. etwa BGH NJW 1996, 3013; Zöller/Greger, ZPO 26. Aufl., § 281 Rdnr. 17 a).
  • BayObLG, 19.12.2019 - 1 AR 139/19

    Willkürliche Verweisung durch das Insolvenzgericht

    Der Anhörung der Antragsgegnerin bedarf es hierfür nicht zwingend (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1996, X ARZ 778/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 4]); sie war hier gemäß § 10 Abs. 1 mit Abs. 2 InsO entbehrlich (Wolfer in BeckOK, InsO, 16. Ed. Stand: 15. Oktober 2019, § 14 Rn. 21).
  • OLG Naumburg, 12.02.2004 - 14 AR 4/03

    Voraussetzung für Bestimmung des zuständigen Gerichts durch Oberlandesgericht;

    Das übergeordnete verfassungsrechtliche Prinzip der rechtsstaatlich gebundenen und insbesondere dem Gebot des gesetzlichen Richters unterworfenen Judikative (Art. 20 Abs. 3 GG in Verb. mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) lässt indes nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bindungswirkung entfallen, wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich ist, weil ihm jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH, NJW 1993, 1273 und NJW 1996, 3013 ff.; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 281 Rdnr. 30, Greger, in: Zöller, a.a.O., § 281 Rdnr. 17).
  • OLG Naumburg, 09.01.2006 - 14 AR 12/05

    Bindungswirkung eines gerichtlichen Verweisungsbeschlusses bei offensichtlicher

    Das übergeordnete verfassungsrechtliche Prinzip der rechtsstaatlich gebundenen und insbesondere dem Gebot des gesetzlichen Richters unterworfenen Judikative (Art. 20 Abs. 3 in Verb. mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) lässt indes nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bindungswirkung entfallen, wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich ist, weil er bar jedweder rechtlichen Grundlage ist oder, wie im vorliegenden Fall, jegliche nachvollziehbare Begründung vermissen lässt (s. dazu BGH, NJW 1993, 1273, NJW 1996, 3013 f., BayObLG, NJW-RR 1994, 891 = MDR 1994, 94, sowie, beispielhaft statt vieler aus der Literatur, Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., 1997, Bd. 3, § 281 Rdnr. 30, und Greger, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., 2005, § 281 Rdnr. 17).
  • LG Köln, 27.01.2015 - 4 O 27/15

    Streitwertbemessung bei einer Klage auf der Duldung der Sperrung und

    Eine Anhörung des Antragsgegners vor Verweisung konnte ausnahmsweise unterbleiben, da es sich vorliegend um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, mithin ein Eilverfahren (§ 937 Abs. 2 ZPO) handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.1996 - X ARZ 778/96; Foerste, in: Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 281 Rn. 17; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Auflage 2014, § 281 Rn. 17a).
  • OLG Köln, 28.09.2008 - 21 WF 207/09

    Anwendbarkeit der § 17a Abs. 6 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. § 17a Abs.

    Zwar ist eine unterbliebene Anhörung desjenigen, der auch vor einer begehrten Sachentscheidung nicht gehört werden muss, wie z. B. der Gegner im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (BGH NJW 1996, 3013; Zöller/Greger, ZPO, § 281 Rz. 17a), unschädlich.
  • BayObLG, 30.10.2003 - 1Z AR 112/03

    Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt -

    Eine Gerichtsstandsbestimmung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1996, 3013/3014).
  • BayObLG, 05.12.2002 - 1Z AR 164/02

    Bindungswirkung einer Verweisung; Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung

    Ein am Zuständigkeitsstreit nicht beteiligtes drittes Gericht, das sich noch nicht rechtskräftig für unzuständig erklärt hat, kann nur dann bestimmt werden, wenn es ausschließlich zuständig ist, den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt und ein nach 281 Abs. 1 ZPO erforderlicher Verweisungsantrag gestellt worden ist (BGHZ 71, 69/75; NJW 1996, 3013 f. und aaO; BayObLG aaO; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 27).
  • KG, 16.11.1999 - 28 AR 136/99

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Verweisung an ein anderes Gericht wegen

  • BayObLG, 10.08.1999 - 4Z AR 24/99

    Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nach Verweisung durch ein drittes

  • OLG Celle, 17.08.2004 - 4 AR 71/04

    Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit eines Amtsgerichts; Anforderungen

  • BayObLG, 16.04.1999 - 1Z AR 26/99

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • BayObLG, 14.02.2003 - 1Z AR 12/03

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - Gerichtsstand der Niederlassung am

  • BayObLG, 11.02.2000 - 4Z AR 13/00

    Erfüllungsort eines ortsbezogenen Werkvertrags und daraus resultierende örtliche

  • OLG Köln, 03.05.2000 - 2 W 94/00
  • OLG Köln, 29.01.2001 - 2 W 12/01
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